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KurZuschuss
Zuschüsse von deutschen Krankenkassen Quelle: FIT Reisen Katalog 2006, Stand Nov. 2005
>> Präventionsprogramme In Zusammenarbeit mit den Krankenkassen bieten viele Hotels Präventionsprogramme im Rahmen der Gesundheitsförderung an, die bis zu 150 Euro jährlich bezuschusst werden können. Die Kursinhalte entsprechen in vollem Umfang den Handlungsempfehlungen und Kriterien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Umsetzung der Primärprävention (§ 20 Abs. 1 SGB V ). Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor Buchung nach dem Zuschuss für Präventionskuren. Nach Genehmigung und Teilnahme am Präventionsprogramm lassen Sie sich die Leistungen und Preise im Hotel bestätigen und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein.
>> Ambulante Vorsorge – früher „Offene Badekur“ (heute nach Sozialgesetzbuch V § 23,3 „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“). Der Kurort und die Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei gewählt werden. Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren. Ein Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“ besteht alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Also auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt in Ihrem Kurort die Kur rechtzeitig beantragen! Der Antrag wird vom Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der WS usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch, diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft. Aufenthalt, Verpflegung, Anreise und Transfer wird über FIT gebucht. Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen.
Grundsätzlich können Sie für alle Kurorte Erstattungen bzw. Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen beantragen. Da es jedoch Unterschiede zwischen Deutschland, EU und Nicht-EU Ländern sowie zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen gibt, müssen Sie vor Antritt Ihrer Kur mit Ihrer Versicherung sprechen. Weitere Informationen zur Kur in Ungarn siehe pdf-Dokument hier, zur Kur in Abano Terme siehe Text hier). Die für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder -versicherung notwendige detaillierte Bestätigung über die Höhe der Kurkosten erhalten Sie nur am Ort und nur auf ausdrücklichen Wunsch. Diese reichen Sie nach Rückreise bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sollte der Kurarzt am Kurort feststellen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen (z.B. plötzliche starke Erkältung) ihre gebuchte Kur ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen können, werden Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Kurleistungen zurückerstattet.
Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihren Mitgliedern Kurkostentarife an. Sie setzen zumeist eine Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung beim gleichen Versicherer voraus. Die Tarife sind entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes abgestellt. Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.
Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub Befunde und Röntgenbilder mit.
Einlösen mitgebrachter Rezepte Sollte Ihre Krankenkasse die Bezuschussung einer ambulanten Kur ablehnen, können Sie in vielen Häusern aus dem FIT-Reiseprogramm auch mitgebrachte Rezepte Ihres Haus- bzw. behandelnden Arztes einlösen, die direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden. In diesem Fall finden Sie einen entsprechenden Vermerk in der FIT-Hotelbeschreibung. Am Kurort besteht auch oft die Möglichkeit, einen Badearzt aufzusuchen, der Ihren Kuraufenthalt mit Ihnen in Abstimmung mit den mitgebrachten Rezepten plant. Bitte beachten Sie: mitgebrachte Rezepte dürfen grundsätzlich nicht älter als 10 Tage sein!
Merken Sie sich bitte bei allen Kuren: 1. Vor der Kur erst zum Arzt. Dieser bescheinigt die Dringlichkeit einer Kur 2. dann zur Krankenkasse wegen Genehmigung sowie Auskunft über Art und Höhe der Kostenübernahme 3. aus dem FIT-Reisen Katalog oder bei beautygate buchen.
Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an beautygate. ______________________________________________________________________________
Der Weg zur Kur in Ungarn - weitere Informationen hier Quelle: Ungarisches Tourismusamt, Februar 2006 (als pdf-Dokument zum downloaden)
Kuren in Abano Terme, Italien Bezahlt die Krankenkasse meine Fango-Therapie in Abano Terme? Quelle: Thermae Magazine der TAS, Februar 2006-Ausgabe
Für unsere Kurgäste aus Deutschland haben wir gute Nachrichten! Das Gesetz vom 14. November 2003 zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gibt Ihnen das Recht auf eine medizinisch notwendige Leistung, wobei Sie den Leistungserbringer in den Staaten der EU frei wählen können. Die Kostenübernahme ist also nicht auf Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland beschränkt. Sollte Ihre Krankenkasse Ihren Antrag mit der Begründung ablehnen, Kuren im Ausland würden nicht erstattet, können Sie Widerspruch einlegen und sich auf dieses Gesetz beziehen. Einige unserer Gäste haben auf diesem Wege bereits erfolgreich ihre Badekur bei uns bewilligt bekommen.
Um die Bewilligung Ihrer Badekur bei uns in Abano Terme zu erhalten, sollten Sie folgendes beachten: Gutachten Sie brauchen ein Gutachten Ihres Haus- oder Facharztes über die Notwendigkeit einer Badekur (ambulante Vorsorgeleistung) oder Rehabilitation (stationäre Vorsorgeleistung) in Abano/ Italien.
Antrag Gemeinsam mit Ihrem ärztlichen Gutachten reichen Sie bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung ein Antragsformular ein, auf dem Sie Ihre Personalien angeben und den Kurort/bzw. das Kurhotel, in dem Sie Ihre Therapie machen möchten.
Bewilligungsbescheid Bei einer Badekur werden in der Regel die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel abzüglich 15 % Eigenbeteiligung erstattet. Zu den Unterkunftskosten wird üblicherweise eine Tagespauschale bewilligt.
Bei einer Rehabilitation wird in der Regel eine volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes, abzüglich der Eigenbeteiligung, gewährt.
Einsparmöglichkeiten Denken Sie auch daran, dass die Kosten Ihres Kuraufenthaltes nach Abzug der Erstattungen in Ihrer Steuererklärung im Bereich der „außergewöhnlichen Belastungen“ angesetzt werden können und sich dort je nach den persönlichen Besteuerungsumständen, steuermindernd auswirken.
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